Altersvorsorge-Eigenheimbetrag

Altersvorsorge-Eigenheimbetrag
Betrag, den der Beitragszahler, der sich zu einem Altersvorsorge-Vertrag entschlossen hat, vorübergehend aus dem in diesem Vertrag angesparten Kapital entnehmen darf, für die Finanzierung seiner eigenen im Inland belegenen Wohnung (Altersvorsorgevertrag).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”