- Altersvorsorge-Eigenheimbetrag
- Betrag, den der Beitragszahler, der sich zu einem Altersvorsorge-Vertrag entschlossen hat, vorübergehend aus dem in diesem Vertrag angesparten Kapital entnehmen darf, für die Finanzierung seiner eigenen im Inland belegenen Wohnung (Altersvorsorgevertrag).
Lexikon der Economics. 2013.